Folgende Schritte sind notwendig um eine Eingliederungshilfe zu bekommen:
I. Fachärztliche Diagnose nach ICD 10:
(Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision)
Eine notwendige fachliche Diagnose wird von Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie erstellt.
II. Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt und Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SG B VIII in Form von Eingliederungshilfe:
Nach § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch) haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Schulbegleitung, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
III. Eingliederungshilfe durch die Pädagogische Praxis Jung:
Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe bieten wir Eingliederungshilfe für den Landkreis Heidenheim an.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Pädagogische Praxis Jung
Liststraße 29
89518 Heidenheim
Telefon: 07321-660 69 39
info@paed-praxis.de